Lux-Shuttle - AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 01.12.2023Unsere Leistungen für Sie richten sich nach § 49, Abs. 4 PBefG (Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt). Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma LUX-Shuttle und sind Bestandteil jedes Vertrages mit ihrem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden Kunde genannt). Der Kunde erklärt bei Auftragserteilung, diese AGB gelesen und verstanden zu haben. Er erkennt diese unwiderruflich an. |
1. Umfang und Inhalt der Personenbeförderung durch LUX-Shuttle - Der Personenbeförderungsvertrag mit dem Unternehmen Lux-Shuttle, Inh. Andreas Luxem, An der Krähenheide 3, 13505 Berlin, (im Folgenden LUX-Shuttle genannt) kommt zustande durch die Beauftragung und Auftragsbestätigung, die telefonisch, per Mail, per Post, per SMS oder persönlich erfolgen kann. Umfang und Preis richten sich nach der darin vereinbarten Leistung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Beförderung durch LUX-Shuttle. Die veröffentlichte Preisliste enthält nur Preise zur Orientierung, darin eingeschlossen ist die Beförderung des Gepäcks in Form eines Koffers und ein Handgepäck pro Person. Darüber hinaus gehendes Gepäck muss bei der Beauftragung mit angemeldet werden, da ansonsten eine Beförderung des Übergepäcks durch LUX-Shuttle abgelehnt werden kann. Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren ist wegen der besonderen Sicherungspflichten in der Anfrage zur Buchung immer mit anzugeben. Auch die Beförderung von Tieren ist mit anzugeben und individuell abzusprechen. Eine Beförderung von Tieren kann durch LUX-Shuttle abgelehnt werden, wenn Absprachen und Bedingungen, die LUX-Shuttle mit dem Kunden vereinbart hat, nicht eingehalten werden.
- Von der Beförderung in jedem Fall ausgeschlossen sind Güter, die unter die Gefahrgutverordnung fallen, Waffen, andere Güter, die eine Gefahr durch ihre Beschaffenheit bergen oder ungesetzlich sind. Die Firma LUX-Shuttle hat grundsätzlich das Recht, den Transport von ihr bestimmter Güter abzulehnen.
- LUX-Shuttle verpflichtet sich, grundsätzlich die mit dem Kunden vereinbarten Abholzeiten mit einer geringen Karenzzeit einzuhalten. Längere Wartezeiten des Kunden können aber entstehen durch nicht vom Unternehmen LUX-Shuttle zu verantwortende unvorhersehbareEreignisse oder Ausnahmesituationen wie Staus oder sehr schlechte Wetterverhältnisse mit ihren Folgeerscheinungen im fließenden Verkehr. In diesem Fall sind dadurch verursachte Wartezeiten vom Kunden in Kauf zu nehmen und zu akzeptieren.
- LUX-Shuttle hat grundsätzlich das Recht, die Beförderung von stark alkoholisierten Personen abzulehnen. Die Entscheidung zur Beförderung trifft jeweils der Fahrer vor Ort.
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2. Fahrpreis und Zahlung - Der vorab vereinbarte Fahrpreis muss vom Kunden bei Antritt der Fahrt in bar beim Fahrer entrichtet werden. Sollten durch Wartezeiten bei Abholung Kosten wie z.B. Parkgebühren entstehen, sind diese ebenfalls vom Kunden zusammen mit dem Fahrpreis in voller Höhe zu entrichten.
- Wird mit dem Kunden eine Zahlung nach Rechnungslegung vereinbart, wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Dies gilt mit Auftragsbestätigung durch den Kunden als vereinbart.
- Für umfangreichere Auftragsvolumen kann die Firma LUX-Shuttle mit dem Kunden Vorauszahlungen vereinbaren, die in der Auftragsbestätigung bezeichnet werden.
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3. Abholung des Kunden zu Fahrten zum Flughafen oder Bahnhof LUX-Shuttle richtet sich nach der vom Kunden gewünschten Abholzeit. Der Kunde ist verpflichtet, die Abholzeit so einzuschätzen, dass er rechtzeitig vor Abflug oder Abfahrt am Flughafen oder Bahnhof ankommt. Hierzu ist von ihm die Länge der Fahrtzeit inklusive eventueller Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse im Stadtverkehr einzurechnen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für eine rechtzeitige Ankunft an Flughafen oder Bahnhof. Im Falle von Fehleinschätzungen des Kunden besteht gegenüber dem Unternehmen LUX-Shuttle kein Anspruch auf Schadenersatz. |
4. Abholung vom Flughafen bzw. von Bahnhöfen in Berlin Sollten sich Abflug- oder Abfahrtzeiten, Ankunftsort oder andere Änderungen des Flug- oder Bahnplanes ergeben, muss das Unternehmen LUX-Shuttle sofort telefonisch informiert werden. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nicht, wir werden uns aber bemühen, die Änderungen in unsere Planung aufzunehmen. |
5. Fahrzeugausfall Sollte es zu einem wie auch immer gearteten Ausfall unseres Fahrzeuges kommen, der eine Einhaltung der vereinbarten Fahrt unmöglich macht, wird LUX-Shuttle sich bemühen, dem Kunden Hilfestellung zu einer anderen Beförderung zu geben. Ein Anspruch auf Beförderung besteht in diesem Fall jedoch nicht. Kosten, die durch diese Ersatzbeförderung entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen. Gegenüber dem Unternehmen LUX-Shuttle besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden dem Kunden in diesem Fall rückvergütet. |
6. Stornierung oder Umbuchung, gesetzliches Rücktrittsrecht Für Stadtfahrten Berlin gilt: Ein Rücktrittsrecht steht beiden Vertragsparteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Stornierung oder Umbuchung des Beförderungsauftrages durch den Kunden hat rechtzeitig - mindestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin - telefonisch, per SMS oder per Mail zu erfolgen. Entstehen dem Unternehmen LUX-Shuttle durch eine nicht rechtzeitig erfolgte Umbuchung oder Stornierung des Beförderungsauftrages Kosten, sind diese vom Kunden in voller Höhe des vereinbarten Beförderungsentgeltes zu tragen. Bei Nichtantritt zum vereinbarten Abholtermin muss vom Kunden das vereinbarte Beförderungsentgelt in voller Höhe gezahlt werden. Für Fernfahrten gilt: Ein Rücktrittsrecht steht beiden Vertragspartnern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Stornierung oder Umbuchung des Beförderungsauftrages durch den Kunden hat schriftlich per Mail oder auf postalischem Weg zu erfolgen. Für die Berechnung des Schadenersatzes ist der Eingang bei LUX-Shuttle maßgeblich. Die Stornogebühren werden abzüglich der eventuell geleisteten Vorauszahlung wie folgt berechnet:
14 bis 10 Tage vor dem Abfahrtstermin: 25 % des Gesamtbetrages 9 bis 5 Tage vor dem Abfahrtstermin: 50 % des Gesamtbetrages 4 bis 0 Tage vor dem Abfahrtstermin: 100 % des Gesamtbetrages
Bei Nichtantritt zum vereinbarten Abholtermin muss vom Kunden das vereinbarte Beförderungsentgelt in voller Höhe gezahlt werden.
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7. Ausschlussfrist
Gegenseitige Ansprüche und Rechte müssen spätestens 3 Monate nach Entstehung beim Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls sind diese verwirkt. |
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Teile der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, unwirksam werden oder unvollständig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Berlin. |
LUX-Shuttle
Inh. Andreas Luxem
An der Krähenheide 3
13505 Berlin
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